… Eigenverantwortliches Schwimmen für Mitglieder
wie kann ich als Mitglied während der Woche schwimmen?
Da der Verein eine gesunde Mischung aus Angebot von Schwimmzeiten und sinnvollem Haushalten erreichen muss, steht während der Woche kein Schwimmmeister als Beckenaufsicht zur Verfügung. Damit die Mitglieder während der Woche dennoch schwimmen können, gibt es die Möglichkeit, in geschlossenen Gruppen eigenverantwortlich zu schwimmen.
Das Grundprinzip ist einfach: Interessierte Mitglieder, die regelmäßig zur gleichen Zeit Schwimmen möchten, finden sich in Gruppen zusammen. Ein Mitglied davon ist jeweils Gruppenorganisator/-in, ein weiteres Stellvertreter/-in. Diese Person erhält einen Bürgerbad-Schlüssel. Sie stellt sicher, dass es sich bei allen Schwimmern der jeweiligen Gruppe um Fördervereinmitglieder handelt. Sie ist verantwortlich für das Auf- und Abschließen der Umkleiden. Als Gruppenorganisator/-in hat man Weisungsbefugnis. Nach dem Ende der Gruppenschwimmzeit darf niemand mehr weiterschwimmen. Allein Schwimmen (d.h. keine weitere Person bfindet sich in der Schwimmhalle) ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
Um für einen reibungslosen Betrieb zu sorgen ist für alle Mitglieder der Gruppe Pünktlichkeit eine Grundvoraussetzung. Wer nicht pünktlich ist, steht vor verschlossenen Umkleidetüren und muss leider draußen bleiben.

